Einen
Bestattungsvorsorgevertrag schließt man für sich zu Lebzeiten ab, um
all die Dinge, die für die eigene Bestattung nötig sind, schriftlich
festzulegen. So kann man individuelle Wünsche sichern und die
Hinterbliebenen von Verantwortung entlasten.
Gerade wenn keine
Verwandten vorhanden sind oder kein Kontakt zu ihnen besteht, ist es
ratsam, einen Vorsorgevertrag mit dem Bestattungsinstitut seines
Vertrauens zu schließen, diesen finanziell abzusichern und die nähere
Umgebung (Freunde und Bekannte, Nachbarn, den Hausarzt, Hilfs- und
Pflegedienste) von seiner Existenz in Kenntnis zu setzen.
In
einen Vorsorgevertrag sind die einzelnen Lieferungen und Leistungen zu
den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen aufzunehmen, was
sich auch auf eventuelle Fremdleistungen und amtliche Gebühren bezieht.
Es ist darauf hinzuweisen, daß sich die vereinbarten Preise gemäß der
Preissteigerungsrate verändern werden, bzw. ob und zu welchen
Bedingungen auf welche Lieferungen und Leistungen eine Preisgarantie
gewährt wird.
Anhänge zu Vorsorgeverträgen können eine spätere
Haushaltsauflösung, Haustierversorgung, Errichtung eines Grabsteines
und oder Grabpflege umfassen.

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