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- Für die Leichenschau kann der Arzt zwischen 70,00 € und 300,00 € berechnen.
- Eine Sterbeurkunde kostet 12,00 € jede weitere 6,00 €.
- Auch nicht vorgelegte und durch den Bestatter neu zu beschaffende Personenstandsurkunden, die als Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunden unabdingbar sind, wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Auszüge aus dem Familienbuch, sind gebührenpflichtig.
- Die Ausnahmegenehmigung für die Befreiung von der Bestattungspflicht bei Seebestattungen ist gebührenpflichtig.
- Zur Überführung ins/aus dem Ausland ist ein gebührenpflichtiger Leichenpass erforderlich.
- Hinzu kommen Friedhofs- und Kremationsgebühren.
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