Einer Seebestattung geht immer die Einäscherung (Feuerbestattung) voraus. Es muß eine Ausnahmegenehmigung von der Bestattungspflicht auf einem Friedhof bei der zuständigen Behörde erwirkt werden. Es kann also eine Sargfeier vor der Einäscherung, eine feierliche Urnenbeisetzung mit Begleitung der Angehörigen oder eine stille Beisetzung auf See stattfinden.
Die Beisetzungen finden wahlweise in der Nord- oder Ostsee statt, andere Meere sind möglich. Ausgangshäfen sind z.B. Hamburg, Büsum, Travemünde, Niendorf und Grömitz.
Die für das Seegebiet geltenden Bestimmungen des Deutschen Hydrografischen Institutes müssen beachtet werden, z.B. muss eine aus Salz bestehende Amphore für die Beisetzung zum Einsatz kommen.
Der Kapitän trägt die Versenkungszeit und den Versenkungsort in sein Logbuch ein und stellt den Hinterbliebenen einen Auszug (Seekarte) aus dem Logbuch zur Verfügung.
Selbstverständlich kann eine Seebestattung nach Ihren individuellen Wünschen stattfinden.
Seebestattung mit Elise Hoche
